Per 1. Januar 2021 trat das neue kantonale Geldspielgesetz (KGSG) sowie die Geldspielverordnung (KGSV) in Kraft. Zur Erinnerung eine Übersicht über die Termine für die Gesuchseingaben:
Art | Termin Gesuchseigabe | Bemerkungen |
bis 31. Januar des laufenden Kalenderjahres | Kantonalbernische Sportvereine können Nachwuchsförderbeiträge im Breitensport für sportliche Aktivitäten von Jugendlichen zwischen 5 und 20 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Bern beantragen. | |
Bis zum 30. Juni der geraden Kalenderjahre | Kantonalbernische Verbände können als Unterstützung für ihre Leistung zu Gunsten der Berner Sportvereine und deren Mitglieder Verbandsbeiträge beantragen. | |
bis 30. Juni der ungeraden Kalenderjahre | Kantonalbernische und interkantonale Sportverbände können Nachwuchsförderbeiträge im Leistungssport für die Unterstützung von Berner Kadernachwuchs oder Talenten zwischen 5 und 20 Jahren beantragen. | |
60 Tage nach der Anschaffung | Ausschliesslich Eisaufbereitungsmaschinen und Loipenspurgeräte | |
Nach der Anschaffung bis 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung | - Beitragsberechtigt ist das übliche, unpersönliche, der Ausübung der Sportart dienliche Sportmaterial - gemäss Sportmaterialliste | |
Bis 90 Tage nach der Teilnahme | Beiträge für die Teilnahme bernischer Einzelsportlerinnen und Einzelsportler oder Mannschaften an sportlichen Europameisterschaften oder an Europacups. | |
Bis drei Monate nach Abschluss des Verbandsjahres | Beiträge an Aus- und Weiterbildungen für Trainer:innen sowie Funktionär:innen, welche kantonale oder interkantonale Sportverbände ausschreiben, organisieren und abrechnen. | |
Vor Inangriffnahme des Vorhabens | Sportbauten und -anlagen müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. | |
Vor Inangriffnahme des Vorhabens | - müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - Es können Anforderungen an die Öffnungszeiten gestellt werden | |
Vor Inangriffnahme des Projekts | Einmalige sportliche Vorhaben zur Förderung des Sports insbesondere im Breitensport mit besonderer Bedeutung für den Kanton Bern. | |
bis 31. Dezember des der Veranstaltung nachfolgenden Jahres | Gesuche sind nach der Durchführung des Wettkampfs beim Sportfonds bis Ende des folgenden Kalenderjahres einzureichen. | |
bis 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres | Beiträge für die Organisation einer sportlichen Grossveranstaltung für die breite Öffentlichkeit. |
Barbara Fechtelkord, Telefon 031/782 04 70