Übersicht Eingaben Sportfonds Kanton Bern

Per 1. Januar 2021 trat das neue kantonale Geldspielgesetz (KGSG) sowie die Geldspielverordnung (KGSV) in Kraft. Zur Erinnerung eine Übersicht über die Termine für die Gesuchseingaben:

 

Art

Termin Gesuchseigabe

Bemerkungen

Nachwuchs-Breitensport

bis 31. Januar des laufenden Kalenderjahres

Kantonalbernische Sportvereine können Nachwuchsförderbeiträge im Breitensport für sportliche Aktivitäten von Jugendlichen zwischen 5 und 20 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Bern beantragen.

Allgemeine Verbandsförderung

Bis zum 30. Juni der geraden Kalenderjahre

Kantonalbernische Verbände können als Unterstützung für ihre Leistung zu Gunsten der Berner Sportvereine und deren Mitglieder Verbandsbeiträge beantragen.

Nachwuchs-Leistungssport

bis 30. Juni der ungeraden Kalenderjahre

Kantonalbernische und interkantonale Sportverbände können Nachwuchsförderbeiträge im Leistungssport für die Unterstützung von Berner Kadernachwuchs oder Talenten zwischen 5 und 20 Jahren beantragen.

Grosse Unterhaltsgeräte

60 Tage nach der Anschaffung

Ausschliesslich Eisaufbereitungsmaschinen und Loipenspurgeräte

Sportmaterial

Nach der Anschaffung bis 31. Dezember des Jahres nach der Anschaffung

-    Beitragsberechtigt ist das übliche, unpersönliche, der Ausübung der Sportart dienliche Sportmaterial

-    gemäss Sportmaterialliste

Europäische Sportwettkämpfe

Bis 90 Tage nach der Teilnahme

Beiträge für die Teilnahme bernischer Einzelsportlerinnen und Einzelsportler oder Mannschaften an sportlichen Europameisterschaften oder an Europacups.

Kurswesen

Bis drei Monate nach Abschluss des Verbandsjahres

Beiträge an Aus- und Weiterbildungen für Trainer:innen sowie Funktionär:innen, welche kantonale oder interkantonale Sportverbände ausschreiben, organisieren und abrechnen.

Bau und Instandsetzung von Sportbauten und Sportanlagen

Vor Inangriffnahme des Vorhabens

Sportbauten und -anlagen müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Mobile Sportanlagen

Vor Inangriffnahme des Vorhabens

-    müssen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen

-    Es können Anforderungen an die Öffnungszeiten gestellt werden

Besondere Projekte zur Förderung des Sports

Vor Inangriffnahme des Projekts

Einmalige sportliche Vorhaben zur Förderung des Sports insbesondere im Breitensport mit besonderer Bedeutung für den Kanton Bern.

Spotwettkämpfe

bis 31. Dezember des der Veranstaltung nachfolgenden Jahres

Gesuche sind nach der Durchführung des Wettkampfs beim Sportfonds bis Ende des folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Veranstaltungen für den Breitensport

bis 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres

Beiträge für die Organisation einer sportlichen Grossveranstaltung für die breite Öffentlichkeit.

Kontakt

Barbara Fechtelkord, Telefon 031/782 04 70

Sportfonds(at)volleybern-solothurn.ch

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